Erbstücke und ganze Erbschaften verkaufen
Manche Erben wollen ein einzelnes Stück verkaufen, andere einen ganzen Hausstand. In beiden Fällen soll jeder Miterbe später nachvollziehen können, was verkauft wurde und zu welchem Betrag.
Einzelstück, Gesamtankauf oder beides
Ein Gesamtankauf umfasst alles Verwertbare einer Wohnung oder eines Hauses zu einem Betrag, von der Standuhr bis zur Ansichtskartensammlung. Er spart Verhandlungen über jedes Stück. Beim Einzelankauf geht es nur um die Objekte, die Sie auswählen – einen Jugendstil-Luster, eine goldene Taschenuhr, ein Ölbild –, der Rest bleibt in der Familie.
Oft passt eine Kombination: Beträge je Position für die wertvollen Stücke, ein Pauschalbetrag für den übrigen Hausrat. Das ist praktisch, wenn einzelne Erben bestimmte Dinge behalten wollen und deren Wert bei der Teilung angerechnet werden soll. Im Pauschalbetrag sind auch Dinge berücksichtigt, die einzeln kaum lohnen würden: Schachteln mit Ansichtskarten, Zinnteller, Werkzeug, gläserner Christbaumschmuck.
Erbengemeinschaft: wer unterschreibt
Bis zur Einantwortung vertreten die erbantrittserklärten Erben die Verlassenschaft gemeinsam (§ 810 ABGB). Danach gehören Gegenstände, die kein Erbteilungsübereinkommen einer Person zugewiesen hat, den Erben in Miteigentum. Über eine gemeinsame Sache als Ganzes kann dann nur verfügt werden, wenn alle Miteigentümer einverstanden sind (§ 828 ABGB).
Für einen Ankauf heißt das: Entweder unterschreiben alle Erben, oder eine Person handelt mit schriftlicher Vollmacht der übrigen. Einantwortungsbeschluss oder Amtsbestätigung des Gerichtskommissärs sehen wir vor dem Kauf ein. Fragen zur Teilung selbst beantworten der Gerichtskommissär oder eine Rechtsanwaltskanzlei; die Hinweise hier dienen nur der Orientierung.
Dokumentation für eine faire Erbteilung
Jede Position erhält eine Nummer, ein Foto und eine kurze Beschreibung mit den Merkmalen, die den Betrag bestimmen. Die Liste geht an alle Erben, die Sie nennen, und bleibt die Grundlage bis zur Abholung; auf dem Ankaufsbeleg stehen später dieselben Positionsnummern.
- Positionsnummer und Foto jedes Objekts
- Material, Marke, Punze oder Signatur
- Zustand: Sprünge, Fehlstellen, Reparaturen, ergänzte Teile
- Betrag je Position oder je Konvolut
- Vermerk, welche Stücke einzelne Erben übernehmen
Behalten und anrechnen
Übernimmt eine Erbin den Biedermeier-Sekretär, steht dessen Ankaufswert trotzdem in der Liste und lässt sich bei der Teilung anrechnen. Unser Betrag ist dabei ein Kaufangebot zu einem bestimmten Zeitpunkt, kein Verkehrswertgutachten. Wenn sich Erben über Werte nicht einigen, schafft ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger eine neutrale Grundlage.
Verwechseln Sie den Ankaufswert nicht mit einem Versicherungswert: Hausratversicherungen setzen meist den Wiederbeschaffungswert an, also den Preis im Handel, der deutlich darüber liegt. Eine Erbschaftssteuer wird in Österreich seit 1. August 2008 nicht mehr erhoben; steuerliche Fragen rund um den Verkauf einzelner Stücke klären Sie mit einer Steuerberatung.
Was Erbstücke wertvoll macht
Bei Möbeln entscheiden Holz, Furnier, Originalbeschläge und Oberfläche: Ein Biedermeier-Kasten in Kirschholz mit alter Schellackpolitur ist anders zu sehen als dasselbe Stück nach einer Lackierung. Bei Silber zählen Punze und Gewicht, bei Porzellan Marke und Bemalung, bei Bildern Signatur, Technik und Rückseite, bei Uhren Werk, Gehäusepunze und Originalteile.
Belege stützen Herkunft und Datierung: eine Rechnung von J. & L. Lobmeyr aus der Kärntner Straße, ein Foto des Bildes im Salon der Großeltern, eine Widmung auf der Rückseite, ein Etui mit Firmenprägung. Heben Sie solche Unterlagen beim Objekt auf und nennen Sie sie bei der Anfrage.
Typische Erbstücke und ihre Merkmale
Bestimmte Stücke tauchen in Wiener Erbschaften immer wieder auf. Für jedes gibt es ein oder zwei Merkmale, die Sie schon vor der Anfrage prüfen und fotografieren können. Fehlt ein Merkmal, ist das kein Ausschlussgrund: Viele Möbel und Leuchten des 19. Jahrhunderts tragen überhaupt keine Marke.
- Taschenuhr: Punzen und Werknummer im Innendeckel, Signatur auf Zifferblatt und Werk
- Silberbesteck: Feingehaltspunze wie 800 oder Dianakopf, Meisterzeichen, Anzahl der Teile je Garnitur
- Porzellan: Marke auf der Unterseite, etwa Bindenschild oder Augarten-Marke, dazu eingepresste Ziffern
- Granatschmuck: Fassung aus Gold, vergoldetem Silber oder Tombak, erkennbar an Punze oder fehlender Punze
- Biedermeier-Möbel: Furnier, Schlösser, Schlüssel, Rückwand und Ladenböden mit alten Sägespuren
- Ölbild: Signatur, Keilrahmen, Etiketten und Stempel auf der Rückseite
- Ehrenzeichen und Orden: Etui, Verleihungsurkunde, Herstellermarke auf der Rückseite
Erbstücke mit rechtlichen Besonderheiten
Für einige Objektgruppen braucht es Nachweise, bevor ein Verkauf zulässig ist. Elfenbein – etwa an Messergriffen, Miniaturen oder Netsuke – unterliegt seit 19. Jänner 2022 der VO (EU) 2021/2280; ohne die vorgesehenen Ausnahmen und Belege ist kein Handel möglich. Bei Schildpatt-Dosen, Korallenschmuck und präparierten Tieren verlangen CITES und die VO (EG) 338/97 Herkunftsnachweise.
Geerbte Schusswaffen verkaufen Erben über einen befugten Waffenhändler; den Kontakt stellen wir her. Kunstwerke mit Lücken in der Provenienz zwischen 1933 und 1945 sowie Objekte, die aus Kirchen stammen könnten, werden vor jedem Angebot auf ihre Herkunft geprüft.
Was nach dem Verkauf bleibt
Nach dem Ankauf bleiben meist Kleidung, Bettwäsche, Gebrauchsmöbel und Papier. Die Räumung übernimmt auf Wunsch eine unserer Schwesterseiten: entruempelung-danube.at für Wien, entruempelung-noe.co.at für Niederösterreich, alpen-entruempelung.at für Vorarlberg, Tirol und Salzburg. Ankaufsbetrag und Räumungskosten lassen sich gegenrechnen. Was übrig bleibt und keinen Wert hat, übernimmt JM Räumungen e.U. als registrierter Abfallsammler nach § 24a AWG 2002.
Häufige Fragen
Müssen alle Erben bei der Besichtigung dabei sein?
Nein. Für die Besichtigung genügt eine Person mit Zugang zur Wohnung. Für den Kauf brauchen wir die Zustimmung aller Erben oder eine schriftliche Vollmacht für die Person, die unterschreibt.
Können wir nach einem Gesamtangebot einzelne Stücke behalten?
Ja. Weil jede Position nummeriert ist, lässt sich das Gesamtangebot ohne die betreffenden Stücke neu berechnen.
Taugt Ihr Angebot als Wertnachweis für die Erbteilung?
Als Orientierung unter Erben, die sich einig sind, ja. Für eine neutrale Wertfeststellung, etwa bei Streit über Pflichtteile, ist ein gerichtlich zertifizierter Sachverständiger die passende Stelle.
Wir sind uns über ein Stück nicht einig. Was nun?
Das Stück bleibt aus dem Ankauf heraus, bis die Erben entschieden haben. Der übrige Bestand kann trotzdem abgewickelt werden.
Holen Sie auch große Möbel ab?
Auf Wunsch ja. Viele Kästen des Biedermeier und der Gründerzeit sind zerlegbar gebaut und lassen sich so über enge Altbau-Stiegen tragen.
Wir wohnen nicht in Wien. Geht das trotzdem?
Ja, wenn sich die Erbstücke in Wien befinden. Fotos und Liste kommen per E-Mail oder WhatsApp, zur Besichtigung genügt eine Person vor Ort, die aufsperrt.
Was ist es wert? Schicken Sie uns Fotos.
Ein paar Handyfotos reichen für eine erste Einschätzung: Gesamtansicht, Rückseite oder Unterseite, Signatur, Marken und Punzen. Wir melden uns meist am selben Werktag und kommen auf Wunsch zur kostenlosen Besichtigung in jeden Wiener Bezirk.
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