Nachlässe von Künstlern, Sammlern und Ateliers
Ein Atelier- oder Sammlernachlass besteht aus Werken, Werkzeug, Papieren und Wissen, das oft nur die Familie hat. Eine Bestandsaufnahme vor dem ersten Verkauf hält diese Teile zusammen.
Was ein Künstlernachlass umfasst
Im Atelier liegen signierte, verkaufsfertige Arbeiten neben Studien, Skizzenbüchern, Druckplatten, Lithosteinen, Probedrucken und unvollendeten Leinwänden. Dazu kommen Ausstellungskataloge, Einladungskarten, Briefe, Fotos längst verkaufter Werke und Notizen über Käufer. Für die spätere Zuordnung einzelner Blätter ist dieses Umfeld oft aufschlussreicher als das einzelne Werk. Mitunter liegen auch Arbeiten befreundeter Künstler im Atelier, getauscht oder geschenkt; sie gehören ebenso zum Nachlass und werden eigens verzeichnet.
Auch das Werkstattinventar hat Wert: Radierpressen, Bildhauereisen, Modellierböcke, Staffeleien, Rahmenbestände und Papiervorräte finden in anderen Ateliers Verwendung. Ausstellungsbeteiligungen lassen sich über Kataloge rekonstruieren, etwa im Künstlerhaus, dessen Genossenschaft 1861 gegründet wurde, oder in der 1897 gegründeten Secession.
Erste Schritte im Atelier
Zum Nachlass gehören auch Werke, die gerade nicht im Atelier sind: Arbeiten in Kommission bei Galerien, Leihgaben an laufende Ausstellungen, Bilder beim Rahmenmacher oder in einer Restaurierwerkstatt. Sie sind Teil der Verlassenschaft und werden dem Gerichtskommissär gemeldet wie der übrige Bestand. Kommissionslisten und Leihverträge finden sich oft in der Korrespondenz des letzten Jahres.
- Atelier versperren und festhalten, wer Schlüssel hat
- nichts verschenken, bevor der Bestand erfasst ist
- Galerien, Rahmenmacher und Leihnehmer um eine Aufstellung der dort befindlichen Werke bitten
- Leinwände stehend und mit Abstand lagern, Papierarbeiten flach und trocken
- Adressbücher, Kalender und Kontaktdaten von Sammlern aufbewahren
Werkverzeichnis und Bestandsliste
Ein Werkverzeichnis, international Catalogue raisonné, erfasst jedes bekannte Werk mit Titel, Datierung, Technik, Maßen, Signatur, Provenienz, Ausstellungen und Literatur. Für einen Nachlass genügt am Anfang eine Bestandsliste: fortlaufende Nummer, Foto von Vorder- und Rückseite, Maße in Zentimetern mit Höhe vor Breite, Technik und alle Aufschriften auf Keilrahmen oder Passepartout.
Sinnvoll ist diese Liste, bevor Erben einzelne Arbeiten verschenken, aufteilen oder verkaufen. Galerien, Museen und Auktionshäuser fragen später nach Nummer und Herkunft, und eine lückenlose Liste beantwortet beides. Bei der Besichtigung nummerieren und fotografieren wir auf Wunsch den gesamten Bestand und übergeben die Liste der Familie – auch dann, wenn nur ein Teil verkauft wird.
Nachlassstempel statt nachträglicher Signatur
Unsignierte Arbeiten aus dem Atelier bleiben unsigniert. Üblich ist ein Nachlassstempel auf der Rückseite mit dem Namen der Künstlerin oder des Künstlers, dem Vermerk „Nachlass“ und der Nummer aus der Bestandsliste; mitunter bestätigen Erben die Herkunft zusätzlich mit Unterschrift. Der Stempel ersetzt keine Signatur, er dokumentiert die Herkunft aus dem Atelier.
Die Reihenfolge zählt: zuerst die Liste, dann der Stempel mit derselben Nummer. So lässt sich jedes Blatt später eindeutig zuordnen. Auf dünnem Papier gehört der Stempel an den Rand der Rückseite, damit die Farbe nicht in die Darstellung durchschlägt. Bei Druckgrafik umfasst ein Nachlass oft unsignierte Abzüge aus der Auflage, Probedrucke mit dem Vermerk „e. a.“ (épreuve d’artiste) und Zustandsdrucke; sie werden in der Liste getrennt geführt.
Archiv, Urheberrecht und Folgerecht
Briefe, Notizbücher, Werkfotos und Kataloge sind eine eigene Quelle für Forschung, Ausstellungen und Zuschreibungen. Manche Familien bieten Archive vor einem Verkauf einer Institution an; die Wienbibliothek im Rathaus etwa sammelt Nachlässe von Personen mit Wien-Bezug. Im Ankaufsbeleg steht ausdrücklich, welche Konvolute mitgehen und welche bei der Familie bleiben.
Wer ein Original verkauft, überträgt das Eigentum am Werk, nicht das Urheberrecht. Dieses geht auf die Erben über und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 60 UrhG). Auch das Folgerecht nach § 16b UrhG, eine Beteiligung an Weiterverkäufen über den Kunsthandel, steht den Erben zu; in Österreich nimmt es die Verwertungsgesellschaft Bildrecht wahr.
Sammlernachlässe
Sammler ordnen nach eigenen Regeln: nach Motiv, Land, Jahrgang, Manufaktur oder Entwerfer, oft mit Karteikarten, Kaufbelegen und Korrespondenz mit Händlern. Diese Ordnung ist Teil des Werts. Eine Münzsammlung mit Herkunftsangaben aus alten Auktionskatalogen oder Briefmarken mit Prüfzeichen anerkannter Prüfer lassen sich anders einordnen als lose Bestände in Schachteln.
Nehmen Sie deshalb nichts aus Alben, Tableaus oder Vitrinen, bevor die Sammlung angesehen wurde. Für die Ersteinschätzung genügen Fotos einiger typischer Seiten, der Karteikästen und der Gesamtmenge – etwa „zwölf Steckalben, drei Schachteln Briefe“. Auch die Fachbibliothek gehört angesehen: Anstreichungen in Katalogen zur Wiener Werkstätte, zu Thonet oder zu Wiener Ansichtskarten zeigen oft, welche Stücke gesucht oder schon erworben waren.
Ankauf als Ganzes oder in Teilen
Ein Nachlass muss nicht in einem Schritt verkauft werden. Möglich ist der Ankauf des gesamten Bestands, eines geschlossenen Teils wie der Druckgrafik oder einzelner Werke, während die Familie Hauptwerke behält oder einem Museum anbietet. Bei Druckplatten ist vorab zu klären, ob weitere Abzüge erlaubt sein sollen, denn darüber entscheiden die Erben als Inhaber der Urheberrechte.
Ateliers in angemieteten Räumen sind oft zeitkritisch, weil Miete bis zur Rückgabe weiterläuft. Nach dem Ankauf übernimmt auf Wunsch eine unserer Schwesterseiten die Räumung des Ateliers; für ein Wiener Atelier ist das entruempelung-danube.at, in Niederösterreich entruempelung-noe.co.at, in Salzburg, Tirol und Vorarlberg alpen-entruempelung.at.
Häufige Fragen
Darf ich unsignierte Bilder aus dem Atelier nachträglich signieren?
Davon raten wir ab. Eine Signatur, die nicht von der Hand der Künstlerin oder des Künstlers stammt, macht ein Werk zweifelhaft. Der Nachlassstempel mit Nummer aus der Bestandsliste dokumentiert die Herkunft ohne diesen Nachteil.
Geht mit dem Verkauf der Bilder auch das Urheberrecht über?
Nein. Käufer erwerben das Original; Vervielfältigung, Abbildung und weitere Nutzungen bleiben Sache der Erben, bis die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod endet.
Was geschieht mit Briefen, Fotos und Katalogen?
Sie bleiben bei der Familie, solange nichts anderes vereinbart ist. Werden Archivteile mitverkauft, sind sie im Ankaufsbeleg als eigene Position angeführt.
Lohnt eine Bestandsliste auch bei wenig bekannten Künstlern?
Ja. Sie hilft bei der Erbteilung, bei Anfragen von Galerien und bei jeder späteren Zuschreibung. Nummer, Foto, Maße und Technik reichen für den Anfang.
Kaufen Sie auch Druckplatten, Werkzeug und Atelierbedarf?
Druckplatten, Lithosteine, Pressen, Bildhauerwerkzeug, Staffeleien und Rahmen beurteilen wir zusammen mit dem übrigen Bestand. Bei Druckplatten halten wir im Beleg fest, ob sie für Neudrucke freigegeben sind.
Können wir einen Teil einem Museum anbieten?
Ja. Viele Familien bieten Hauptwerke oder das Archiv zuerst einer Institution an und verkaufen danach den übrigen Bestand. Die Bestandsliste dient beiden Wegen.
Was ist es wert? Schicken Sie uns Fotos.
Ein paar Handyfotos reichen für eine erste Einschätzung: Gesamtansicht, Rückseite oder Unterseite, Signatur, Marken und Punzen. Wir melden uns meist am selben Werktag und kommen auf Wunsch zur kostenlosen Besichtigung in jeden Wiener Bezirk.
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