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Antiquitäten Wien

Haushaltsauflösung und Wohnungsauflösung

Bei einer Auflösung zuerst verkaufen, dann räumen: So landet nichts Verwertbares im Container. Den Ankauf übernehmen wir, die Räumung auf Wunsch unsere Schwesterseiten.

Reihenfolge: zuerst Ankauf, dann Räumung

Eine Wohnungsauflösung hat zwei Teile, die getrennt bleiben sollten. Zuerst wird bewertet und angekauft, was Sammler- oder Gebrauchswert hat; danach wird geräumt. In umgekehrter Reihenfolge geraten Silberbesteck aus der Küchenlade, die Armbanduhr aus dem Nachtkästchen oder die Briefmarkensammlung vom Kastenboden leicht in den Abfall.

Antiquitäten Wien kauft an, geräumt wird über unsere Schwesterseiten: Wiener Wohnungen räumt entruempelung-danube.at, Häuser und Wohnungen in Niederösterreich entruempelung-noe.co.at, Objekte in Salzburg, Tirol und Vorarlberg alpen-entruempelung.at. Der Ankaufsbetrag kann auf die Kosten der Räumung angerechnet werden. Restbestände übernimmt JM Räumungen e.U. als im EDM registrierter Abfallsammler nach § 24a AWG 2002.

Mietwohnung nach einem Todesfall

Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters. In Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes treten nahe Angehörige – Ehe- und eingetragene Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie einschließlich Wahlkindern und Geschwister – in den Vertrag ein, wenn sie mit der verstorbenen Person im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben (§ 14 MRG). Wer nicht eintreten will, muss das dem Vermieter binnen 14 Tagen nach dem Tod mitteilen.

Tritt niemand ein, fallen die Mietrechte in die Verlassenschaft. Erben und Vermieter können den Vertrag dann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine kündigen (§ 1116a ABGB). Bis zur Rückgabe laufen Miete und Betriebskosten weiter, weshalb Erben die Räumung oft schon vor der Einantwortung mit dem Gerichtskommissär abstimmen. Für Einzelfragen sind der Gerichtskommissär und die Mieterhilfe der Stadt Wien die richtigen Stellen.

Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen

Bei einer Gemeindewohnung ist Wiener Wohnen der Vermieter. Für die Wohnungsauflösung sind laut Wiener Wohnen die erbantrittserklärten Erben zuständig. Gibt es keine Erben und hat der Notar die Räumung genehmigt, wird über die Service-Nummer von Wiener Wohnen ein Termin im Service-Center vereinbart; dort werden der Rückgabetermin und ein möglicher Ablöseanspruch für Investitionen nach § 10 MRG geklärt.

Die Kündigung ist schriftlich einzubringen, die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Zurückgegeben wird die Wohnung leer und sauber: Möbel und Einbaumöbel sind entfernt, das Kellerabteil ist geräumt, WC, Dusche und Heizkörper bleiben funktionsfähig. Zum Termin gehören die Schlüssel für Wohnung, Haustor, Briefkasten und Keller. Die aktuellen Vorgaben veröffentlicht Wiener Wohnen auf wienerwohnen.at.

Was sich bei Auflösungen findet

Verwertbares steckt selten nur in der Vitrine. Typische Funde in Wiener Haushalten: Silber in Besteckkästen, Luster und Wandleuchten aus Messing oder Kristall, Thonet-Sessel, Schellackplatten, Fotoapparate, Füllfedern, Modeschmuck mit einzelnen echten Stücken, Abzeichen und Orden. Auch Möbel, Leuchten und Küchengeräte der 1950er- und 1960er-Jahre werden gesammelt, etwa Sitzmöbel von Roland Rainer oder Leuchten von J. T. Kalmar.

Für Orientteppiche ist unser Partner Orientteppich Koppensteiner in der Währinger Straße 67 im 9. Bezirk zuständig, wo Teppiche bewertet, gereinigt und restauriert werden. Ein Perser, der jahrzehntelang im Vorzimmer lag, ist oft nach einer Handwäsche erst richtig zu beurteilen.

Vor dem Termin

Die Besichtigung geht Raum für Raum vor sich: Laden und Kästen werden geöffnet, angekaufte Stücke vermerkt, der Rest bleibt für Familie oder Räumung. Ein paar Vorbereitungen erleichtern das. Wer nicht in Wien wohnt, kann den Schlüssel einer Nachbarin oder der Hausverwaltung überlassen.

  • nichts wegwerfen, bevor angesehen wurde – auch keine Schachteln mit Papier, Fotos oder Ansichtskarten
  • persönliche Dokumente, Testamente, Sparbücher und Ersatzschlüssel getrennt sichern
  • Schmuck und Bargeld nicht in der leerstehenden Wohnung lassen
  • Zugang zu Dachboden- und Kellerabteil klären
  • vorab Fotos der Räume und auffälliger Stücke per WhatsApp schicken

Eigentumswohnung oder Haus nach einem Todesfall

Gehört die Wohnung der verstorbenen Person, fällt sie mit dem Inhalt in die Verlassenschaft. Betriebskosten und Beiträge zur Rücklage laufen weiter, eine Kündigungsfrist gibt es aber nicht. Soll die Liegenschaft verkauft werden, geschieht das in der Regel nach der Einantwortung oder vorher mit Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts; den Inhalt räumen Erben oft schon früher, damit Besichtigungen durch Kaufinteressenten möglich sind. Auch hier gilt: zuerst Ankauf, dann Räumung.

Auflösung zu Lebzeiten

Nicht jede Haushaltsauflösung folgt auf einen Todesfall. Beim Umzug in eine kleinere Wohnung, zu Angehörigen oder in ein Pflegeheim verkauft die Person selbst; wir besprechen mit ihr, was mitgeht, was in der Familie bleibt und was angekauft wird. Hat sie eine Erwachsenenvertretung, brauchen Verfügungen über Vermögen, die über den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb hinausgehen, in der Regel die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts. Das klärt die Vertretung vor dem Termin.

Häuser mit Dachboden, Keller und Garage

Bei Häusern kommen Dachboden, Keller, Garage und Gartenhaus dazu, oft mit Werkzeug, Fahrrädern, Weinflaschen oder Möbeln, die Jahrzehnte nicht bewegt wurden. Für Villen in Döbling oder Hietzing gilt dasselbe wie für Reihenhäuser in Liesing: Wir kommen kostenlos zur Besichtigung, in jedem der 23 Bezirke. Für Häuser in Niederösterreich und im Westen Österreichs übernimmt die jeweilige Schwesterseite die Räumung; die Möglichkeit eines Ankaufs vor Ort klären wir bei der Anfrage.

Häufige Fragen

Was kostet die Räumung?

Die Räumung kalkuliert die Schwesterseite nach Besichtigung von Umfang, Stockwerk und Zugang. Der Ankaufsbetrag kann darauf angerechnet werden.

Wir haben eine Gemeindewohnung geerbt. Dürfen wir einziehen?

Auf Dauer bleiben können Angehörige, die nach § 14 MRG in den Mietvertrag eintreten; Voraussetzung sind vor allem der gemeinsame Haushalt mit der verstorbenen Person und ein dringendes Wohnbedürfnis. Fällt das Mietrecht ohne Eintritt in die Verlassenschaft, können Erben und Vermieter es kündigen. Die Voraussetzungen prüft Wiener Wohnen.

Wie schnell muss eine Gemeindewohnung leer sein?

Das ergibt sich aus dem Kündigungstermin. Bei einer Frist von einem Monat muss die Kündigung für eine Rückgabe am 30. September bis 31. August bei Wiener Wohnen eingelangt sein; bis dahin ist die Wohnung zu räumen.

Müssen wir bei der Besichtigung anwesend sein?

Eine Person mit Schlüssel sollte da sein. Entscheiden können Sie danach in Ruhe anhand der Liste und der Fotos.

Werden gewöhnliche Möbel auch angekauft?

Möbelhausware der letzten Jahrzehnte und Spanplattenmöbel haben in der Regel keinen Wiederverkaufswert. Massivholzmöbel, Designklassiker und Antiquitäten werden angesehen und bewertet.

Wohin mit Medikamenten und Chemikalien aus der Wohnung?

Altmedikamente nehmen Wiener Apotheken und die Problemstoffsammelstellen der MA 48 an. Farben, Lösungsmittel und Batterien gehören ebenfalls zur Problemstoffsammlung, nicht in den Restmüll.

Was ist es wert? Schicken Sie uns Fotos.

Ein paar Handyfotos reichen für eine erste Einschätzung: Gesamtansicht, Rückseite oder Unterseite, Signatur, Marken und Punzen. Wir melden uns meist am selben Werktag und kommen auf Wunsch zur kostenlosen Besichtigung in jeden Wiener Bezirk.